Lfd. Buchführung
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Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle

Im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes übernehme ich gerne das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle. Ich arbeite mit einem Buchhaltungsprogramm, dessen Daten problemlos von Ihrem Steuerberater weiter verarbeitet werden können.

Verwaltung der offenen Posten

Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden auf ihre Fälligkeit hin überwacht. Bei den Eingangsrechnungen teile ich Ihnen entweder die Fälligkeit mit oder bereite den Zahlungsverkehr unterschriftsreif vor.
Bei den Ausgangsrechnungen überwache ich den Zahlungseingang und führe ggf. ein nach Ihren Vorgaben gestaltetes Mahnwesen durch.

Externes oder internes Rechnungswesen?

Das Erstellen einer internen laufenden Rechnungslegung ist oft leichter und kostengünstiger als man denkt.

Hierbei kann ich Sie bei der Auswahl der für Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnittenen Software-Applikation beraten und betreuen. Dabei stehen auch hier die niedrigen Investitions- und Folgekosten sowie qualifizierte Schulung im Vordergrund.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Buchhaltung ist im Hause, Datenzugriff oder der Abruf von Auswertungen (z.B. Offene Posten etc.) sind jederzeit möglich und Sie sind tagesgenau über den Stand der Dinge informiert. Und dies alles mit einer raumnahen und kompetenten Betreuung - falls einmal etwas nicht klappen sollte.

 

Selbstverständlich sind diese Softwareapplikationen mit der Kanzleisoftware Ihres Steuerberaters kombatibel, d.h. ohne Schwierigkeiten (z.B. zur Bilanzerstellung) EDV-technisch durch Ihren Steuerberater ver- und auswertbar.

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