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§ 1 – Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der Kunde,
nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, und Kaufmännische Dienstleistungen Bernd
Wiedmann, Römerstrasse 18, 78652 Deißlingen-Lauffen, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen,
so werden diese nicht Vertragspartner.
§ 2 –
Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erbringt kaufmännische
Dienstleistungen in Form der Kosten- und Leistungsrechnung, der Liquiditäts- und
Finanzplanung, des
Controlling, und der Betriebswirtschaftlichen Beratung. Weiterhin erstreckt sie
das Dienstleistungsangebot auf das Kontieren und Buchen laufender
Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Lohnsteueranmeldung im
Rahmen des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG); jedoch ohne
darüberhinausgehende Steuerberatung, Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung oder
Abschluß einer Buchhaltung. Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle
Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertrag zur
Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht
vom Auftraggeber hiervon schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht
auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht jedoch
nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des
Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der
Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen
auszuüben. Er wird dabei von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen.
Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wird
er den Auftraggeber darauf hinweisen.
§ 3 –
Auftraggeber
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur
Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig
und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene
Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle
Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem
Vertrag von Relevanz sein können. Datenträger, die der Auftraggeber zur
Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies
nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen
Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzen. Der Auftraggeber
hat alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen
und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre
Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen dagegen dem
Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 –
Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung
etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu
geben. Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so
kann der Auftraggeber im Rahmen des § 5 auf Kosten des Auftragnehmers die Mängel
beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der
Vergütung verlangen. Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und
Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber
berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit
Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht
erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des
Auftraggebers vorgehen.
§ 5 – Haftung
Die Haftung des
Auftragnehmers für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen
von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz,
ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen
dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat ohne
Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für
Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers
verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden
ist.
§ 6 – Vergütung und Fälligkeit
Die Vertragsparteien
vereinbaren für die zu erbringenden Tätigkeiten eine stundenweises,
wöchentliches, monatliches oder nach Ende eines bestimmten Projektes fälliges
Honorar. Alle Rechnungen sind ausnahmslos zahlbar innerhalb 10 Tagen nach
Rechnungsdatum per Überweisung oder Barzahlung. Nebenkosten wie Post- und
Fernmeldegebühren, Drucke, Büromaterial, Internetgebühren und Reisekosten werden
gesondert berechnet.
§ 7 – Aufbewahrungspflicht
Der
Auftragnehmer hat Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des
Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf
dieses Zeitraums, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich
aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser
Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er die Aufforderung erhalten hat,
nicht nachgekommen ist. Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle
Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlaß des Auftrages vom Auftraggeber
oder für ihn erhalten hat. Dieses gilt jedoch nicht für den Briefwechsel
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die
dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu
internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. Auf Anforderung des
Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben.
Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt,
Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. Die
Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers für Datenträger, Listen und
Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten
monatlichen Auswertungen oder einen Monat nach Beendigung dieses
Vertrages.
§ 8 – Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von
Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Der Auftragnehmer kann die
Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen
seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dieses gilt nicht, soweit die
Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit,
gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend
gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen
Teils des Honorars berechtigt.
§ 9 – Vertragsdauer und
Vertragsänderungen
Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird
individuell vereinbart. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem
Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der
vorstehenden Schriftformklausel.
§ 10 –
Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als
Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in
diesem Vertrag eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksame zu
vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem
entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre,
hätte man die Lücke im vorhinein erkannt.

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