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Ich bitte zu beachten, dass Ihnen von mir keine Steuer- oder Rechtsberatung angeboten werden kann. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater und / oder Rechtsanwalt.

Dies bedeutet für mich, dass von mir die laufende Buchführung und die laufende Lohnabrechnung für Sie durchgeführt weden kann.

Folgende Tätigkeiten fallen unter das Verbot der Hilfeleistung in Steuersachen und sind den Steuerberatern vorbehalten:

  • Einrichtung und Abschluss der Buchhaltung
  • Erstellen der dazugehörigen Steuererklärungen (hierzu zählt auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung)
  • Einrichten und Abschluss der Lohnkonten
  • Durchführung des Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleichs (davon ausgenommen ist die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung)

 

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