Ich bitte zu beachten, dass Ihnen von
mir keine Steuer- oder Rechtsberatung angeboten werden
kann.
Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater und / oder Rechtsanwalt.
Dies
bedeutet für mich, dass von mir die laufende Buchführung
und die laufende Lohnabrechnung für Sie durchgeführt
weden kann.
Folgende Tätigkeiten fallen unter das Verbot der
Hilfeleistung in Steuersachen und sind den Steuerberatern vorbehalten:
- Einrichtung und Abschluss der Buchhaltung
- Erstellen der
dazugehörigen Steuererklärungen (hierzu zählt auch die
Umsatzsteuer-Voranmeldung)
- Einrichten und Abschluss der Lohnkonten
- Durchführung des
Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleichs (davon ausgenommen ist die monatliche
Lohnsteuer-Anmeldung)
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